LadSchlG
Link zum Rechtstext | Ladenschlussgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz legt die allgemeinen Ladenschlusszeiten von Verkaufsstellen fest und enthält besondere Regelungen unter anderem für Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Flughäfen und in Fährhäfen, in Kur- und Erholungsorten sowie für den Verkauf in ländlichen Gebieten an Sonntagen. Zudem normiert es den besonderen Schutz der Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen und trifft Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige und für den Marktverkehr. Es ist aushangpflichtig und allen Beschäftigten zugänglich zu machen. |