LadSchlG

 



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Ladenschlussgesetz

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Gesetz über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003

Kerninhalte

Dieses Gesetz legt die allgemeinen Ladenschlusszeiten von Verkaufsstellen fest und enthält besondere Regelungen unter anderem für Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Flughäfen und in Fährhäfen, in Kur- und Erholungsorten sowie für den Verkauf in ländlichen Gebieten an Sonntagen. 

Zudem normiert es den besonderen Schutz der Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen und trifft Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige und für den Marktverkehr.

Es ist aushangpflichtig und allen Beschäftigten zugänglich zu machen.