MarkenG

 



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Markengesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen vom 25. Oktober 1994

Kerninhalte

Mit diesem Gesetz (Nachfolgegesetz des Warenzeichengesetzes) werden geschützt:

  • Marken (Zeichen, Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, die Form einer Ware, ihre Verpackung und andere Aufmachungen mit Farben und Farbzusammenstellungen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden)
  • geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel)
  • geographische Herkunftsangaben (Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden)
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)F1_SumUrheber; Vertr_SumUrheber
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Review vom 12. Oktober 2023
Review vom 01. September 2021
Review vom 09. August 2021
Review vom 01. Juli 2021