SEBG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft vom 22. Dezember 2004

Link zum Rechtstext

SE-Beteiligungsgesetz

Kerninhalte

Das Gesetz regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SE), die Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft ist. Ziel des Gesetzes ist, in einer SE die erworbenen Rechte der Arbeitnehmer auf Beteiligung an Unternehmensentscheidungen zu sichern.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Oktober 2022
Review vom 13. Dezember 2021