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Upstream‐Emissionsminderungs‐Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Anrechnung von Upstream‐Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote vom 22. Januar 2018

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasemissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Sie ist nicht anwendbar auf

  • Emissionsminderungen durch Projekttätigkeiten, die zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Verringerung der Emissionen einer Anlage führen, die dem Anwendungsbereich der Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG) unterliegt, oder
  • den Anteil an Emissionsminderungen durch Projekttätigkeiten im Inland, der durch öffentliche Fördermittel finanziert wird – es sei denn, die öffentlichen Fördermittel dienen der Absicherung von Investitionen.
Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Oktober 2023
Review vom 01. Dezember 2021
Review vom 05. Oktober 2021
Review vom 01. Juli 2020