SÜG

 



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Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen vom 20. April 1994

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung von Personen, die von den zuständigen Stellen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden sind (Wiederholungsüberprüfung).

Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt beispielsweise aus, wer Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die als „Streng geheim“, „Geheim“ oder „VS-Vertraulich“ eingestuft sind.

Je nach vorgesehener sicherheitsempfindlicher Tätigkeit wird entweder eine einfache oder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung oder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen durchgeführt.

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