PTSG

 



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Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen vom 24. März 2011

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für Unternehmen, die im Rahmen ihres geschäftsmäßig an die Öffentlichkeit gerichteten Angebots

  • Postdienstleistungen bundesweit erbringen (Postunternehmen),
  • Telekommunikationsdienste für mehr als 100.000 Teilnehmer erbringen, Anschlüsse für diese Dienste bereitstellen oder die in diesem Gesetz bezeichneten Übertragungswege bereitstellen (Telekommunikationsunternehmen).

Darüber hinaus gilt es – mit Einschränkungen – auch für Unternehmen, die Verbindungsnetze betreiben, die durch Telekommunikationsunternehmen genutzt werden.

Es ist anzuwenden zur Sicherung einer Mindestversorgung mit Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten

  • bei erheblichen Störungen der Versorgung mit Postdienstleistungen oder Telekommunikationsdiensten, insbesondere infolge von Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen, Sabotagehandlungen, terroristischen Anschlägen oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen oder im Spannungs- oder Verteidigungsfall sowie
  • im Rahmen
    - internationaler Vereinbarungen zur Notfallbewältigung,
    - der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen oder
    - von Bündnisverpflichtungen.
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Review vom 01. Juli 2021