PTSG
Die PTSG wurde aufgehoben.
Link zum Rechtstext | Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für Unternehmen, die im Rahmen ihres geschäftsmäßig an die Öffentlichkeit gerichteten Angebots
Darüber hinaus gilt es – mit Einschränkungen – auch für Unternehmen, die Verbindungsnetze betreiben, die durch Telekommunikationsunternehmen genutzt werden. Es ist anzuwenden zur Sicherung einer Mindestversorgung mit Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten
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Links zur Rechtsänderung |