IAOÜbk121G
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vom 29. Oktober 1971 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, Abänderungen der Tabelle I – Liste der Berufskrankheiten – zu dem Übereinkommen Nr. 121 (der internationalen Arbeitsorganisation) |