TKG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Telekommunikationsgesetz vom 23. Juni 2021 |
Link zum Rechtstext | TKG |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten. Diesem Gesetz unterliegen alle Unternehmen oder Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes Telekommunikationsnetze oder Telekommunikationsanlagen betreiben oder Telekommunikationsdienste erbringen sowie die weiteren, nach diesem Gesetz Berechtigten und Verpflichteten. Unter dieser Vorschrift wird zudem die ergänzende Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) verlinkt und aktualisiert, ebenso wie weiterführende Leitfäden und Hilfestellungen der zuständigen Behörden. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 13. Mai 2024 |
Ergänzender Rechtstext | Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten |
Link zum Rechtstext | |
Ergänzende Hilfestellungen | Übersicht Links u. Bereiche Bundesnetzagentur - Telekommunikation Öffentliche Sicherheit → Bundesnetzagentur - Sicherheitsanforderungen → Bundesnetzagentur - Mitteilung Sicherheitsvorfall Unternehmenspflichten Bundesnetzagentur - Unternehmenspflichten → Bundesnetzagentur - Meldepflicht → Leitfaden Anwendungsbereich für meldepflichtige Telekommunikationsdienste → Bundesnetzagentur - Datenschutz Weitergehende Leitfäden, Anwendungsbereich |