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Markttransparenzstellen-Gesetz

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Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vom 5. Dezmber 2012

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist unter anderem die Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbskonformen Preisbildung bei der Vermarktung und beim Handel mit Elektrizität und Gas auf der Großhandelsstufe. Eine zentrale, behördliche und kontinuierliche Marktbeobachtung soll bestehende Informationsdefizite beseitigen und das Vertrauen in die Integrität der Märkte sowie den Wettbewerb auf den Großhandelsmärkten zum Wohle der Verbraucher stärken.

Es regelt als neu eingefügter neunter Abschnitt des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Wesentlichen die Einrichtung, Zuständigkeit und Organisation sowie die Aufgaben und Befugnisse einer Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas.