AltholzV

 



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Altholzverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die stoffliche und die energetische Verwertung sowie die Beseitigung von Altholz.

Sie gilt für

  • Erzeuger, Besitzer, Einsammler und Beförderer von Altholz,
  • Betreiber von Anlagen, in denen Altholz verwertet oder beseitigt wird,
  • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, soweit sie Altholz verwerten oder beseitigen, und
  • Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, denen Pflichten zur Verwertung oder Beseitigung von Altholz übertragen worden sind.
Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAbfall_Sum_Getrennthaltung; Abfall_SumAllg; F1_SumAbf; F2_SumAbf
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Review vom 1. Juli 2020