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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin vom 21. Juni 2011 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Ausbildung zum Technischen Produktdesigner bzw. zur Technischen Produktdesignerin und zum Technischen Systemplaner bzw. zur Technischen Systemplanerin. Sie bestimmt unter anderem die Ausbildungsdauer, legt die Strukturen der beiden Berufsausbildungen fest und enthält Vorschriften zu den Prüfungen. Dieser Datensatz wird nicht mehr gepflegt. |