TechnProdDesAusbV

 



Dieser Datensatz wird nicht mehr gepflegt.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin vom 21. Juni 2011

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Ausbildung zum Technischen Produktdesigner bzw. zur Technischen Produktdesignerin und zum Technischen Systemplaner bzw. zur Technischen Systemplanerin.

Sie bestimmt unter anderem die Ausbildungsdauer, legt die Strukturen der beiden Berufsausbildungen fest und enthält Vorschriften zu den Prüfungen.

Dieser Datensatz wird nicht mehr gepflegt.
Die Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § BBIG § 4 des Berufsbildungsgesetzes.