Bezeichnung/Link zum Rechtstext
Link zum Rechtstext
Markscheider-Bergverordnung
Kerninhalte
Diese Verordnung gilt für-> markscheiderische und sonstige vermessungstechnische Arbeiten im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Einrichtungen nach § 2 des Bundesberggesetzes,-> Messungen zur Erfassung von bergbaubedingten Bodenbewegungen.