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Systemdienstleistungsverordnung

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Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen vom 3. Juli 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die technischen Anforderungen, die Windenergieanlagen nachweislich unter anderem aus Gründen der Netzstabilität erfüllen müssen, um einen Anspruch auf den sogenannten Systemdienstleistungsbonus nach dem EEG zu haben.