TEIV

 



Seit 11. August 2018 außer Kraft – ersetzt durch die Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV).

Link zum Rechtstext

Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems vom 5. Juli 2007

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Bedingungen für die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der EU.

Sie gilt für das regelspurige Eisenbahnsystem und umfasst

  • die Planung,
  • den Bau,
  • die Inbetriebnahme,
  • die Umrüstung,
  • die Erneuerung,
  • den Betrieb und
  • die Instandhaltungvon Bestandteilen dieses Systems.

Sie gilt nicht für

  • Netze des Regionalverkehrs und Regionalbahnen;
  • Eisenbahninfrastrukturen nicht öffentlicher Eisenbahnen des Güterverkehrs und ausschließlich hierauf genutzte Fahrzeuge;
  • Eisenbahninfrastrukturen und Fahrzeuge, die ausschließlich für historische oder touristische Zwecke genutzt werden;
  • Eisenbahninfrastrukturen von Serviceeinrichtungen sowie für Fahrzeuge, die ausschließlich auf diesen Infrastrukturen verkehren.