TierSeuchErV

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über das Arbeiten mit Tierseuchenerregern vom 25. November 1985

Link zum Rechtstext

Tierseuchenerreger-Verordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für vermehrungsfähige Erreger oder vermehrungsfähige Teile von Erregern
-> anzeigepflichtiger Tierseuchen und
-> anderer auf Haustiere oder Süßwasserfische übertragbarer Krankheiten (Tierseuchenerreger).