WasgefStBefV

 





Diese Verordnung wurde aufgehoben.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über wassergefährdende Stoffe bei der Beförderung in Rohrleitungsanlagen vom 19. Dezember 1973

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt über die in § 19a Abs. 2 Nr. 1 WHG genannten Stoffe hinaus weitere wassergefährdenden Stoffe wie beispielsweise

  • Naphtha,
  • Steinkohlen und Braunkohlenteeröl, 
  • Cyclohexan, 
  • Acetylen und Äthylen, 
  • Essig und Acrylsäure, 
  • Formaldehyd, 
  • Methanol, 
  • Tetrachlorkohlenstoff, 
  • Nitrile und Amine, 
  • Benzol, 
  • Schwefel und Salzsäure sowie Natronlauge, 
  • Chlor und
  • Ammoniak.