SektVO
Link zum Rechtstext | Sektorenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergabe von Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben zum Zwecke von Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs (Sektorentätigkeiten) durch Sektorenauftraggeber. Sie ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen. Für die Beschaffung im Wege von Konzessionen im Sinne des § 105 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV). |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 13. Februar 2024 Review vom 01. November 2023 Review vom 01. September 2023 Review vom 14. Juni 2021 Review vom 01. Januar 2021 |