SportSeeSchV
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass Führer von Yachten und Traditionsschiffen als Nachweis ihrer Befähigung zum Führen dieser Fahrzeuge
Sie regelt unter anderem die Voraussetzungen für den Erwerb dieser Scheine. |
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