VgV

 



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Vergabeverordnung

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Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12. April 2016

Kerninhalte

Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber.

Sie ist nicht anzuwenden auf

  • die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit,
  • die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen und
  • die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.
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Review vom 13. Februar 2024
Review vom 01. September 2023
Review vom 14. Juni 2021 
Review vom 01. Dezember 2020