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Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 27. Juli 2006

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt den Umgang mit tierischen Nebenprodukten, d.h. die gewerbsmäßige Abholung, Sammlung und Beförderung tierischer Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Küchen- und Speiseabfällen tierischer Herkunft.

Sie gilt insbesondere für Betriebe, in denen tierische Nebenprodukte zwischengelagert, behandelt, verarbeitet oder beseitigt werden.