TLMV

 



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Tiefgefrorene LMV

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2007

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Anforderungen an das Herstellen und Behandeln sowie die Verpackung und Kennzeichnung von tiefgefrorenen Lebensmitteln (mit Ausnahme von Speiseeis).