TfV

 



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Triebfahrzeugführerscheinverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung vom 29. April 2011

Prüfungsorganisation gemäß § 15 TfVRegister über die Anerkennung von Personen und Stellen für die Prüfungen
Ausbildungsstellen gemäß § 14 TfV

Register der anerkannten Schulungseinrichtungen und Personen und Stellen für die Ausbildung

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Ausbildung von Triebfahrzeugführern, die Erteilung von Triebfahrzeugführerscheinen und Zusatzbescheinigungen, die Registerführung und die Überwachung für Triebfahrzeugführer, die Triebfahrzeuge für Eisenbahnen, die eine Sicherheitsbescheinigung oder eine Sicherheitsgenehmigung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz benötigen, auf öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen bewegen, sowie die Anerkennung der Ausbildungsorganisation von sonstigem, mit sicherheitsrelevanten betrieblichen Aufgaben betrautem Eisenbahnpersonal.

Sie findet keine Anwendung innerhalb des Bereichs von Serviceeinrichtungen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Arzt_SumBeauft_2; HR_SumBetriebsarzt
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