MuSchRiV

 



Die Verordnung tritt am 1. Januar 2018 außer Kraft. 

Link zum Rechtstext

Mutterschutzrichtlinienverordnung (auch als MuSchArbV bezeichnet)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz vom 15. April 1997

Kerninhalte

Diese Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei der werdende oder stillende Mütter durch chemische Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, physikalische Schadfaktoren und Verfahren oder Arbeitsbedingungen nach Anlage 1 gefährdet werden können, Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung beurteilen, um 

  • alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Arbeitnehmerinnen abzuschätzen und 
  • die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu bestimmen.

Sie normiert zudem ein absolutes Beschäftigungsverbot für Werdende oder stillende Mütter bezüglich Arbeiten, bei denen die Beurteilung ergeben hat, dass die Sicherheit oder Gesundheit von Mutter oder Kind durch die chemischen Gefahrstoffe, biologischen Arbeitsstoffe, physikalischen Schadfaktoren oder die Arbeitsbedingungen gefährdet wird, und enthält weitere besondere Beschäftigungsbeschränkungen.