MuSchRiV
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2018 außer Kraft.
Link zum Rechtstext | Mutterschutzrichtlinienverordnung (auch als MuSchArbV bezeichnet) |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz vom 15. April 1997 |
Kerninhalte | Diese Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei der werdende oder stillende Mütter durch chemische Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, physikalische Schadfaktoren und Verfahren oder Arbeitsbedingungen nach Anlage 1 gefährdet werden können, Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung beurteilen, um
Sie normiert zudem ein absolutes Beschäftigungsverbot für Werdende oder stillende Mütter bezüglich Arbeiten, bei denen die Beurteilung ergeben hat, dass die Sicherheit oder Gesundheit von Mutter oder Kind durch die chemischen Gefahrstoffe, biologischen Arbeitsstoffe, physikalischen Schadfaktoren oder die Arbeitsbedingungen gefährdet wird, und enthält weitere besondere Beschäftigungsbeschränkungen. |