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Rückstands-Höchstmengenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1999

Kerninhalte

Diese Verordnung legt die Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln, die in oder auf Lebensmitteln beim gewerbsmäßigen Inverkehrbringen nicht überschritten sein dürfen, fest und normiert ein Verkehrsverbot für Lebensmittel (einschließlich zusammengesetzter und weiterverarbeiteter Lebensmittel), die höhere als die zulässigen Höchstmengen enthalten.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. August 2020