SeeFSichV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Sicherung der Seefahrt vom 27. Juli 1993

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SeeFSichV

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt auf den Seeschifffahrtsstraßen und darüber hinaus für Seeschiffe einschließlich Traditionsschiffe und Sportfahrzeuge im Sinne der Schiffssicherheitsverordnung, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen.