Offshore-ArbZV

 



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Offshore-Arbeitszeitverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten vom 5. Juli 2013

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt unter anderem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die OffshoreTätigkeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes durchführen, detailliert die erlaubten Arbeitszeiten, die erforderlichen Ruhepausen und den Ausgleich bei Mehrarbeit.

Sie berücksichtigt dabei auch die Transportzeiten der Arbeitnehmer zum jeweiligen Einsatzort.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)HR_SumOrg_Offshore; HR_SumOrg_Schiffe