SchutzhafenV
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen der Bundesrepublik Deutschland an Binnenschifffahrtsstraßen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in der Fassung vom 15. März 1983 |
Link zum Rechtstext | Schutzhafenverordnung |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für den Bereich der Schutz- und Sicherheitshafen mit ihren Wasserflächen und Anlagen, wie sie im zweiten Teil der SchutzhafenV bezeichnet sind. Die Schutz- und Sicherheitshäfen sind dazu bestimmt, Wasserfahrzeuge bei widrigen Verhältnissen wie Sturm, Hochwasser oder Eis als Zuflucht zu dienen. |