OStrV

 



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Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung vom 19. Juli 2010

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen. Sie betrifft insbesondere die Gefährdungen der Augen und der Haut.

Sie gilt nicht in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dort oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen entsprechende Rechtsvorschriften bestehen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)AufbwSum_Strahlenschutz2; ElektroF_SumGefährdb; F1_SumBeauft2; F2_SumBeauft; F2_SumGefährdb; F2_SumKennz; F2_SumUnterweisung; FaSi_SumGefährdb; 
FaSi_SumKenn; FaSi_SumUnterweisung; FM_SumBeauft; FM_SumGefährdb; FM_SumKenn; FM_SumUnterweisung; Inst_SumBeauft; Inst_SumGefährdb; Inst_SumKenn; Inst_SumUnterweisung
Tags

OptStrV; OptStrahlV; OStrahlV; ArbSchVkoS; ArbSchVkünstloS; ArbSchVkoptS; ArbSchVkoStrahl; ArbSchVkünstoptStrahl; ArbSchVOkoS; ArbSchVOkünstloS; ArbSchVOkoptS; ArbSchVOkoStrahl; ArbSchVOkünstoptStrahl; ASVKOS; ASVOKOS

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Review vom 01. Januar 2022