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Transparenzregistergebührenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenzregister vom 8. Januar 2020

Kerninhalte

Diese Verordnung berechtigt die registerführende Stelle, für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz Gebühren zu erheben.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Januar 2024
Review vom 01. Dezember 2021
Review vom 01. Juli 2021