Kerninhalte | Diese Verordnung regelt Zulassung, Kennzeichnung und Höchstmengen von Zusatzstoffen in Lebensmitteln.
Sie enthält in den Anlagen 1 mit 7 Auflistungen über - Zusatzstoffe, die zum Färben von Lebensmitteln oder zum Erzielen von Farbeffekten bei Lebensmitteln zugelassen sind,
- zum Süßen von Lebensmitteln zugelassene Zusatzstoffe,
- allgemein zugelassene Zusatzstoffe,
- begrenzt zugelassene Zusatzstoffe,
- Zusatzstoffe, die für Lebensmittel zur Konservierung oder als Antioxidationsmittel zugelassen sind,
- in Säuglings- und Kleinkindernahrung zugelassene Zusatzstoffe,
- Zusatzstoffe, die für Trinkwasser zugelassen sind, und
- Zusatzstoffe für bestimmte technologische Zwecke.
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