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Kostenverordnung Personenverkehr

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 15. August 2001

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass Kosten (Gebühren und Auslagen) für die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Amtshandlungen erhoben werden.

Sie regelt zudem gebührenfreie Amtshandlungen und die sonstige Befreiung von der Kostenpflicht.