StromNZV

 



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Stromnetzzugangsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen vom 25. Juli 2005

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Bedingungen für Einspeisungen von elektrischer Energie in Einspeisestellen der Elektrizitätsversorgungsnetze und die damit verbundene zeitgleiche Entnahme von elektrischer Energie an räumlich davon entfernt liegenden Entnahmestellen der Elektrizitätsversorgungsnetze. Die Regelungen der Verordnung sind abschließend im Sinne des § 111 Abs. 2 Nr. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Controlling_SumNetzbetreiber; Energie_SumNetzzugang
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Review vom 01. August 2021
Review vom 05. Januar 2021