TierWKV
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Verwendung des Tierwohlkennzeichens - ENTWURF |
Link zum Rechtstext | Tierwohlkennzeichenverordnung |
Kerninhalte | Durch die Verordnung sollen Einzelheiten zu den Anforderungen an die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, die mit dem Tierwohlkennzeichen gekennzeichnet werden sollen, geregelt werden. Des Weiteren sollen Einzelheiten zur Gestaltung und Verwendung des Tierwohlkennzeichens sowie das Verfahren zur Zulassung der Kontrollstellen und zu deren Prüf- und Kontrolltätigkeit geregelt werden. Zudem sollen in der Verordnung Regelungen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Einhaltung der Anforderungen des Tierwohlkennzeichengesetzes und dieser Verordnung bei Lebensmitteln tierischer Herkunft getroffen werden. Das Tierwohlkennzeichen soll zunächst nur für die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Schweinen sowie für die Verarbeitung von und den Handel mit Schweinefleisch, Schweinefleischzubereitungen und Schweinefleischerzeugnissen eingeführt werden. Dementsprechende Regelungen zu anderen Nutztierarten sollen folgen. |
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