WDüngV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger vom 21. Juli 2010

Link zum RechtstextWDüngV

Kerninhalte

Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen, das Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, im Inland sowie das Befördern dieser Stoffe nach anderen Staaten.