PflSchAnwV

 



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Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel vom 10. November 1992

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält neben einem vollständigen Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 1 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten, und einem eingeschränkten Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 2 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten, Anwendungsbeschränkungen für Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 3 Abschnitte A und B aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten.

Zudem regelt sie unter anderem besondere Abgabebedingungen für Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 4 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten und deren Anwendung auf einer Freilandfläche vorgesehen ist, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)BetrIng_SumGfstoff; F2_SumGfstoff_2; FaSi_Gfstoff_Sum_4; FM_Gfstoff_Sum_4; Inst_Gfstoff_Sum_4; ProdS_SumChem
Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Juli 2022
Review vom 09. Dezember 2021
Review vom 11. Februar 2021