GebrMG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gebrauchsmustergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 1986 |
Link zum Rechtstext | GebrMG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz normiert den Schutz von Erfindungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind, als Gebrauchsmuster. Es bestimmt, dass als Gegenstand eines Gebrauchsmusters insbesondere
nicht angesehen werden. Es bestimmt ferner, dass
als Gebrauchsmuster nicht geschützt werden. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | F1_SumUrheber_2; Vertr_SumUrheber2 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. August 2024 |