BzBlG
Link zum Rechtstext | Benzinbleigesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Gesundheit den Gehalt an Bleiverbindungen und anderen an Stelle von Blei zugesetzten Metallverbindungen in Ottokraftstoffen zu beschränken. Es ist anzuwenden auf Ottokraftstoffe, die für Kraftfahrzeugmotoren bestimmt sind. |
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