BranntwMonG

 



Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Es wird ersetzt durch das am 1. Januar 2018 vollständig in Kraft tretende Alkoholsteuergesetz.

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Branntweinmonopolgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922

Kerninhalte

Dieses Gesetz legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das staatlich geprägte Branntweinmonopol fest. Das Monopol umfasst grundsätzlich die Übernahme des im Monopolgebiet hergestellten Branntweins aus den Brennereien und dessen Verwertung.

Es ist auch Rechtsgrundlage für die Branntweinsteuer und enthält Vorschriften zur Steuerfestsetzung und -erhebung.