GeoZG

 



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Geodatenzugangsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten vom 10. Februar 2009

Kerninhalte

Dieses Gesetz dient dem Aufbau einer nationalen Geodateninfrastruktur. Es schafft den rechtlichen Rahmen für

  • den Zugang zu Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten von geodatenhaltenden Stellen sowie
  • die Nutzung dieser Daten und Dienste, insbesondere für Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können.

Es gilt für geodatenhaltende Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

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Review vom 04. März 2021