ChemG

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Chemikaliengesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2013

Kerninhalte

Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.

Dazu werden seitens der Behörden Verantwortlichkeiten (z.B. Bundesstelle für Chemikalien, Bewertungsstellen) definiert und deren Aufgaben bestimmt.

Weiter werden im Chemikaliengesetz die Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) definiert, welche für Prüfungen, z.B. im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für ein Biozid-Produkt, vorgeschrieben ist.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten

AufbwSum_Diverse; ProdS_SumBescha; ProdS_SumChem; ProdS_SumMeldung

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Review vom 09. August 2021
Review vom 10. Juni 2021 
Review vom 01. Juni 2021 
Review vom 01. November 2020 I ; II ; III ; IV ; V
Review vom 01. Juli 2020 - Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
Review vom 01. Juli 2020 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen
Review vom 01. Juni 2020 I ; II