ChemG
Link zum Rechtstext | Chemikaliengesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2013 |
Kerninhalte | Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | AufbwSum_Diverse; ProdS_SumBescha; ProdS_SumChem; ProdS_SumMeldung |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 08. April 2026 |