BStatG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 20. Oktober 2016

Link zum RechtstextBundesstatistikgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz enthält Regelungen zur Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistik).

Das Bundesstatistikgesetz beinhaltet dabei auch eine abstrakte Auskunftspflicht, die durch "Spezialgesetze" näher ausgeführt wird. Ist eine spezielle Auskunftspflicht festgelegt, sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Personenvereinigungen, Behörden des Bundes und der Länder sowie Gemeinden und Gemeindeverbände zur Beantwortung der ordnungsgemäß gestellten Fragen verpflichtet.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 03. Januar 2023
Review vom 01. Juli 2021
Review vom 14. Juni 2021 
Review vom 04. März 2021
Review vom 01. Oktober 2020
Review vom 01. Juli 2020