BStatG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 20. Oktober 2016 |
Link zum Rechtstext | Bundesstatistikgesetz |
Kerninhalte | Dieses Gesetz enthält Regelungen zur Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistik). Das Bundesstatistikgesetz beinhaltet dabei auch eine abstrakte Auskunftspflicht, die durch "Spezialgesetze" näher ausgeführt wird. Ist eine spezielle Auskunftspflicht festgelegt, sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Personenvereinigungen, Behörden des Bundes und der Länder sowie Gemeinden und Gemeindeverbände zur Beantwortung der ordnungsgemäß gestellten Fragen verpflichtet. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 03. Januar 2023 |