EichG

 



Ersetzt zum 1. Januar 2015 durch das neue MessEG.

Link zum Rechtstext

Eichgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über das Meß- und Eichwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1992

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, 

  • den Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen und im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen, 
  • die Messsicherheit im Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Umweltschutz und in ähnlichen Bereichen des öffentlichen Interesses zu gewährleisten und 
  • das Vertrauen in amtliche Messungen zu stärken.