ElektroG
Link zum Rechtstext | Elektro- und Elektronikgerätegesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es regelt die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten und legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fest. Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern. Um diese abfallwirtschaftlichen Ziele zu erreichen, soll es das Marktverhalten der Verpflichteten regeln. Es gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter eine der folgenden Kategorien fallen:
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Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Abfall_Sum_Getrennthaltung; Abfall_SumAllg; Abfall_SumMitteilung; F1_SumAbf; F1_SumBeauft; F2_SumAbf; ProdS_SumBescha; ProdS/Entw_Sum_Produktveranwortung; ProdS/EntwSum_Registrierung E-Geräte, Batterien, Verpackungen; ProdS/EntwSum_Rücknahme |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. November 2024 |