Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die - Berufsausbildungsvorbereitung mit dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen;
- die Berufsausbildung, die die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln und den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen hat;
- die berufliche Fortbildung, die es ermöglichen soll, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen, und
- die berufliche Umschulung, die zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen soll.
Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen. |