EBKrG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen vom 21. März 1971 |
Link zum Rechtstext | Eisenbahnkreuzungsgesetz |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Handhabung, den Bau und die Finanzierung von Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen. Dabei wird zwischen höhengleichen Kreuzungen und nichthöhengleichen Kreuzungen unterschieden. Neue Kreuzungen müssen dabei als Überführung ausgeführt werden, sofern sie dazu geeignet sind und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen. Außerdem unterscheidet es zwischen der Anlage einer neuen Kreuzung und der Änderung oder Beseitigung einer bestehenden Kreuzung und trifft Aussagen über die Finanzierung. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 15. März 2024 |