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Elektromobilitätsgesetz

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge vom 5. Juni 2015

Kerninhalte

Mit diesem Gesetz werden unter anderem Maßnahmen zur Bevorrechtigung der Teilnahme elektrisch betriebener Fahrzeuge der Klassen

  • M1 (vorwiegend für die Beförderung von Fahrgasten und deren Gepäck ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplatzen zuzüglich des Fahrersitzes)

und

  • N1 (vorwiegend für die Beförderung von Gütern ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen)

am Straßenverkehr ermöglicht, um deren Verwendung zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern.

Es gilt auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klasse N2 (Gesamtmasse von mehr als 3,5 bis höchstens 12 Tonnen), soweit diese im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 03. Januar 2023
Review vom 01. August 2021
Review vom 01. Juli 2020