EU-FahrgRBusG

 



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EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz

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EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz vom 23. Juli 2013

Kerninhalte

Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr.

Es bestimmt, dass dem Bund die Durchsetzung der Fahrgastrechte auf dem Gebiet des Kraftomnibusverkehrs obliegt, und benennt als zuständige Behörde für die Durchsetzung der Verordnung das Eisenbahn-Bundesamt.

Es regelt neben den behördlichen Befugnissen unter anderem die Duldungs- und Mitwirkungspflichten der Beförderer, ausführenden Beförderer, Fahrscheinverkäufer, Reisevermittler und -veranstalter sowie Busbahnhofbetreiber und enthält Bußgeldvorschriften.