EEWärmeG

 



Das Gesetz ist ab dem 31.10.2020 nicht mehr gültig.

Link zum Rechtstext

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich vom 7. August 2008

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien zu fördern.

Um den Zweck des Absatzes 1 unter Wahrung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 13. August 2020
Review vom 01. Juli 2020