DGUV Regel 112-200

 



Die DGUV Regel ist außer Kraft getreten.

Link zum Rechtstext

BGR 200 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern (Ausgabe April 2003)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel erläutert die Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften" (DGUV Vorschrift 1) hinsichtlich der Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern.

Sie findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Handschuhen, Stulpen und Armschützern zum Schutz gegen Schnitt- oder Stichverletzungen.

Sie findet ebenso keine Anwendung auf Schnitt - und Stechschutzausrüstungen von Militär, Ordnungskräften oder Sicherheitsdiensten, die sich gegen Angriffe durch Hieb- oder Stichwaffen schützen müssen.