DGUV Regel 114-013 (ehemals BGR 238-1)
Die Schrift wurde zurückgezogen, da ihre Inhalte in die DGUV Regel 114-601 „Branche Abfallwirtschaft: Teil I Abfallsammlung“ geflossen sind.
Bezeichnung | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten der Abfallwirtschaft - Teil 1: Sammlung und Transport von Abfall (Ausgabe August 2007) |
Link zum Rechtstext | DGUV Regel 114-013 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Sammlung bzw. das Laden oder Umladen von Siedlungsabfällen und Rückständen aus Abfallbehandlungsanlagen sowie deren Transport bis zur Übergabe. Sie gilt ebenfalls für den Betrieb der hierfür erforderlichen Betriebsanlagen, Einrichtungen, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Ausrüstungen.
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